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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen der WorldTel mobile SIM-Karte der The Phone House Services GmbH (Stand September 2008)


1. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die The Phone House Services GmbH, geschäftsansässig Münsterstr. 109, 48155 Münster, HRB-Nr. 10398 beim Amtsgericht Münster (nachfolgend als "TPH" bezeichnet) erbringt alle ihre angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen des Mobilfunkdienstes TPH MobileWorld Card, sowie alle sonstigen Leistungen, (im folgenden als "Leistungen" bezeichnet) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als "die Bedingungen" bezeichnet), die der Kunde durch Erteilung des Auftrags anerkennt.
Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist, selbst im Falle der Leistung, ausgeschlossen, auch wenn TPH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die The Phone House Services GmbH, deren für Beanstandungen und die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke gültige Anschrift wie folgt lautet: The Phone House Services GmbH, Münsterstraße 109, 48155 Münster.

1.3  Änderungen dieser Bedingungen, der Leistungsbeschreibung oder der Preisliste werden dem Kunden durch Mitteilungen gemäß Ziffer 1.5 mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen einzelne oder alle Änderungen erhebt, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden genehmigt. TPH wird dem Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist und die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt.

1.4 Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer (MWSt) ist TPH durch einseitige schriftliche Erklärung berechtigt, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umsatzsteuererhöhung alle Endkundenpreise genau so zu erhöhen, dass TPH im wirtschaftlichen Ergebnis nicht durch die Erhöhung der Umsatzsteuer belastet wird, sondern diese Belastung an den Kunden weitergeben kann, ohne dass dem Kunden ein Widerrufsrecht nach Ziffer 1.3 zusteht.

1.5  Bei Änderungen der Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltung und Dienste kann TPH die jeweilige Preisliste der jeweiligen Kostenänderung entsprechend anpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

1.6 Mitteilungen an Kunden erfolgen nach Wahl von TPH (i) durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift, (ii) durch eine sonstige schriftliche Nachricht oder (iii) durch Übermittlung einer Textnachricht per SMS. TPH kann dem Kunden Mitteilungen im Volltext zukommen lassen oder nur darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext der Mitteilung erhalten kann. Im zuletzt genannten Fall wird TPH den Gegenstand angeben und zumindest anbieten, nach Anruf bei einer zu benennenden Rufnummer die Mitteilung im Volltext kostenlos zuzusenden.


2. Zustandekommen des Vertrages/Widerruf bei Fernabsatzgeschäften 2.1 Alle Angebote von TPH sowie die hierzu gehörigen Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.

2.2 Ein Vertrag zwischen TPH und dem Kunden kommt zustande aufgrund eines schriftlichen oder über das Internet (online) eingereichten Auftrags des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, wobei der Kunde seinen Namen und seine Anschrift angeben und sich durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments, bzw. Angabe der Art und Nummer des Ausweisdokuments, ausweisen muss. Diesen Auftrag nimmt TPH bei Vertragsschluss in einem Shop durch Aushändigung, sonst (insbesondere bei Online-Bestellung oder Übersendung des Auftragsformulars per Post oder Fax) durch Übersendung, der noch nicht freigeschalteten TPH MobileWorld Card an.

Nur sofern der Kunde seinen Auftrag per Post, Telefax, über das Internet (online) oder sonst außerhalb eines Shops bei TPH eingereicht hat (Fernabsatzgeschäft), steht ihm ein Widerrufsrecht nach Ziffer 2.5 zu.

2.3 Die Freischaltung der MobileWorld Card in dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG betriebenen Mobilfunknetz erfolgt, indem TPH die Mobilfunkkarte nach dem Kauf entweder  auf Veranlassung des vermittelnden Vertriebspartners oder auf Veranlassung des Kunden nach Bekanntgabe seines Namen, seiner Adresse und seines Geburtsdatums gegenüber der von TPH unter der Rufnummer 01805/ 801 221 (dtms, 14 cent/min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz) betriebenen Aktivierungshotline oder nach Bekanntgabe der vorgenannten Daten  über die von TPH unter der Website www.mobileworld.de betriebenen Online-Aktivierung, im Mobilfunknetz aktiviert .

2.4 TPH kann den Auftrag ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt. TPH kann den Auftrag ebenfalls ablehnen, wenn für den Kunden bereits eine TPH Prepaid Card, auch in einem anderen Mobilfunknetz freigeschaltet wurde.

2.5 Die voraussichtliche Dauer vom Vertragsschluss bis zur Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses beträgt durchschnittlich 24 Stunden.

2.6 Ausschließlich für den Fall, dass der Kunde den Vertrag über die TPH MobileWorld Card im Wege eines sogenannten Fernabsatzgeschäftes abschließt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach §§ 312b ff, 355 BGB zu. Einzelheiten zu diesem Widerrufsrecht, dessen Ausübung, Fristen, Rechtswirkungen und Pflichten werden dem Kunden von TPH, bzw. deren Vertriebspartnern, in einer separaten Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.

Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese veranlasst hat. Letzteres liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei TPH anruft, um die Telefonkarte freischalten zu lassen (vgl. Ziffer 2.3); mit diesem Anruf erlischt also sein Widerrufsrecht.

3. Leistungsarten und Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der Leistungen von TPH sowie deren jeweils vereinbarte Beschaffenheit ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen, wie sie insbesondere dem vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular, den Leistungsbeschreibungen, der Preisliste, sowie diesen Bedingungen zu entnehmen sind. . Die wichtigsten technischen Leistungsdaten der angebotenen Mobilfunkdienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis findet sich auf der Website von TPH unter  www.mobileworld.de. Es ist nicht die Absicht von TPH und der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht darauf angelegt, eine weitergehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit der Leistungen von TPH zu übernehmen.

3.2 TPH ist sog. Diensteanbieter im Sinne des TelekommunikationsGestzes (TKG). TPH bedient sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der technischen Infrastruktur ihres Kooperationspartners, der Ecotel GmbH, um den Zugang zu dem E-Plus Mobilfunknetz der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG ("der Netzbetreiber") zu gewähren. TPH stellt dem Kunden eine mit einer Rufnummer versehene und mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) kodierte TPH MobileWorld Card zur Verfügung. Diese ist Voraussetzung für den Zugang zum über die technische Infrastruktur der Ecotel GmbH zu nutzenden E-Plus Mobilfunknetz. Die zugeordnete Telefonnummer entnimmt der Kunde der Umverpackung seiner TPH MobileWorld Card.
Im Übrigen ist TPH berechtigt, die dem Kunden zugeteilte Rufnummer unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist von im Regelfall nicht weniger als 2 Wochen aus unvermeidlichen, schwerwiegenden technischen oder betrieblichen Gründen zu ändern. Hierzu erhält der Kunde eine neue SIM-Karte.

3.3 TPH ermöglicht dem Kunden, in Abhängigkeit von bestehenden vorschusspflichtigem Guthaben auf seiner TPH MobileWorld Card, den Zugang zu dem von ihm gewählten E-Plus Mobilfunknetz und gewährt damit die Nutzung des Netzes zur aktiven und passiven Sprach- und Datenkommunikation (insbesondere aktiv) Tätigen eigener Anrufe bzw. eigene Versendung von Daten und (passiv) Erhalt von Anrufen bzw. Daten.

3.4 Die Leistungen von TPH werden durch die technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Netzbetreibers, sowie dem von ihm vorgegebenen Ausbauzustand seines Mobilfunknetzes bestimmt, auf die TPH keinen Einfluss hat. Die Leistungen TPH sind deshalb insbesondere räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der von dem Netzbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Funkstationen beschränkt.
Mobilfunkverbindungen zu Anschlüssen im Ausland sowie Mobilfunkverbindungen über ausländische GSM-Mobilfunknetze werden nur hergestellt, soweit dies technisch möglich ist und mit ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist. Einzelheiten über Roamingleistungen und die jeweiligen Länder kann der Kunde über die Hotline für die TPH MobileWorld Card unter der Rufnummer 01805-019333 (dtms, 14 cent/min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz) erfahren.

3.5 Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen von TPH können unter der Voraussetzung, dass TPH und ihre Erfüllungsgehilfen sie nicht zu vertreten haben, auch auf
-    Unterbrechung der Stromversorgung,
-    technischen Änderungen an den Anlagen des Kunden oder des Netzbetreibers (z.B. Verbesserung des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen)
-    sonstigen Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind,
beruhen. Sind sie von TPH oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten, gilt Ziffer 11.

3.6 TPH wird den vorgenannten Leistungsumfang nur ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung kann beispielsweise notwendig werden, wenn TPH zu einer Änderung seiner Leistungen durch Änderungen der von dem Netzbetreiber erbrachten Leistung gezwungen ist.
In beiden Fällen hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. TPH weist den Kunden in der schriftlichen Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht ausdrücklich hin.

4. Vorleistungs- und Zahlungspflichten des Kunden; Sperre

4.1 Voraussetzung für die Übersendung oder Aushändigung, sowie Freischaltung der TPH MobileWorld Card (vgl. Ziffer 2.2 und 2.3) und damit für die Inanspruchnahme der Leistungen ist, dass der Kunde zuvor das für die Leistungen zu zahlende Entgelt auf ein Kundenkonto leistet (Vorleistungspflicht des Kunden).

4.2 Aufladungen des Kundenkontos erfolgen durch die Einlösung der vom Kunden erworbenen Guthabenkarten. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

4.3 Der Kunde kann Aufladungen nur bis zu einem Betrag von jeweils höchstens 3.000,- EURO auf seinem Kundenkonto ansammeln (Guthabenobergrenze).

4.4 TPH wird während der Erbringung jeder Leistung das hierfür in der jeweils gültigen Preisliste vorgesehene Entgelt taktgenau berechnen und vom Kundenkonto abbuchen. Abweichend hiervon werden jedoch Entgelte für Roaming im Ausland,  Daten-Dienste, wie z.B. SMS-Kurznachrichten anfallende Zusatzentgelte für übermittelte Inhalte erst nach Inanspruchnahme der Leistung vom Kundenkonto abgebucht; eine Abbuchung kann insoweit in Ausnahmefällen bis zu 60 Tagen nach der Inanspruchnahme einer Leistung erfolgen und ggf. mehrere entgeltpflichtige Ereignisse erfassen. Ferner werden auch sonstige Entgelte abgebucht, die nach der Preisliste anfallen oder die der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu zahlen hat. Das Entgelt wird unabhängig davon abgebucht, ob der Kunde oder ein befugter Dritter die Karte nutzt. Für die unbefugte Drittnutzung gilt Ziffer 8.4.

4.5 Die jeweils gültigen Preise für die Leistungen ergeben sich aus der dem Kunden bei Vertragsschluss übermittelten bzw. bei Preisänderungen nach Ziffern 1.3 - 1.4 dem Kunden mitgeteilten Preisliste von TPH. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das in Ziffer 1.3 beschriebene Widerrufsrecht.
4.6 Über geleistete Vorauszahlungen stellt TPH gegen entsprechende Gebühr auf Verlangen des Kunden im Einzelfall für einen Abrechnungszeitraum nachträglich eine Rechnung aus.

4.7 Ergibt sich aus dem Abzug von Entgelten vom Kundenkonto ein negativer Kontostand des Kundenkontos, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich auszugleichen. Ist der Kunde mit dieser Verpflichtung im Verzug, werden Zinsen iHv. 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz fällig.

4.8 Bei Zahlungsrückstand des Kunden nach Ziffer 4.7 Satz 1 ist TPH  berechtigt, den Zugang des Kunden zum Mobilfunknetz vorübergehend zu sperren (temporäre Deaktivierung); der Ablauf der Gültigkeit des Kundenkontos wird nicht unterbrochen oder gehemmt. Nach weiteren 4 Wochen kann TPH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die TPH MobileWorld Card permanent deaktivieren.

4.9 Gibt der Kunde bei der Aktivierung von Guthaben eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet TPH, soweit von TPH nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde TPH über den falschen Verwendungszweck informiert.

4.10 Gegen Forderungen von TPH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Nutzung der TPH MobileWorld Card und des Guthabens

5.1 Die Aufladung des Kundenkontos (vgl. Ziffer 4.2) bewirkt die befristete Nutzbarkeit der TPH MobileWorld Card zur Inanspruchnahme entgeltpflichtiger Leistungen (Gültigkeit gemäss Ziff. 5.3), bis das Guthaben auf dem Kundenkonto aufgebraucht ist. Bei Neuerwerb der TPH MobileWorld Card beginnt die befristete Nutzbarkeit des Startguthabens mit der Aktivierung.

5.2 Entgeltpflichtige abgehende, sowie im Ausland ankommende Leistungen können während der Gültigkeit nur in Anspruch genommen werden, wenn das Kundenkonto ein Guthaben mindestens für die Länge der kleinsten Taktungseinheit der von Kunden gewünschten Verbindung aufweist. Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen. Der Kunde wird über sein Mobiltelefon unterrichtet, sobald sein Guthaben annähernd aufgebraucht ist, um ihm Gelegenheit zur erneuten Aufladung zu geben.

5.3 Die TPH MobileWorld Card ist unabhängig von der Höhe des jeweiligen Aufladebetrages nach erfolgter Aufladung für 100 Tage gültig. Wird während eines Zeitraums von 80 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit das Kundenkonto soweit aufgeladen, dass es ein positives Guthaben aufweist, beginnt eine neue Gültigkeit sobald ein solches positives Guthaben vorliegt.

5.4 TPH weist darauf hin, dass die Abrechnung von entgeltpflichtigen SMS-Kurznachrichten unter Umständen nicht unmittelbar, sondern zeitversetzt, d.h. nachträglich geschieht. Es ist insofern möglich, dass das Kundenkonto anschließend einen negativen Kontostand aufweist, der unverzüglich auszugleichen ist.

5.5 Während der gesamten befristeten Nutzbarkeit der TPH MobileWorld Card innerhalb der Gültigkeit ist es dem Kunden, unabhängig von einem etwaigen Guthaben auf dem Kundenkonto, möglich, seinen Guthabenstand und das Ende der aktiven oder passiven Nutzbarkeit einer TPH MobileWorld Card durch Anruf bei der Rufnummer 01805 - 019333 (dtms, 14 cent/min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz) abzufragen. Die Angabe des Kundenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe.

6. Einwendungen gegen Abbuchungen von Entgelten

6.1 Der Kunde kann Abbuchungen von seinem Kundenkonto innerhalb von 8 Wochen nach der jeweiligen Abbuchung beanstanden. Hierzu hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen. Die Beanstandung ist an die in Ziffer 1.2 genannte Adresse zu senden. In gleicher Weise und innerhalb der genannten Frist hat der Kunde die Vorlage eines Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung zu verlangen, wenn er sie nachträglich und nicht zugleich mit der Beanstandung verlangt.

6.2 TPH ist vom Nachweis erbrachter Verbindungsleistungen bzw. von der Auskunft über Einzelverbindungen befreit, wenn Verkehrsdaten aus technischen Gründen nicht gespeichert werden, oder nach Ablauf der 8-Wochen-Frist (Ziffer 6.1) ohne dass der Kunde eine Beanstandung erhoben hat, oder auf seinen Wunsch, gelöscht wurden.

7. Dauer des Vertragsverhältnisses/Deaktivieren

7.1 Der Vertrag über die Nutzung der TPH MobileWorld Card ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Aushändigung oder Übersendung der TPH MobileWorld Card und endet durch die endgültige Deaktivierung der TPH MobileWorld Card gemäss Ziffer 7.2.

7.2 Die TPH MobileWorld Card kann in den folgenden Fällen endgültig deaktiviert werden:
a.    Nach Ablauf einer 80-Tages Frist (Ziff. 5.3), die sich an die Gültigkeit (Ziff. 5.3) der TPH MobileWorld Card anschliesst, ohne dass der Kunde zuvor sein Kundenkonto auflädt.
b.    Aufgrund einer vom Kunden oder TPH gemäss Ziff. 1.5 erklärten Kündigung, welche jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende erklärt werden kann.
c.    Im Falle fristloser Kündigung durch TPH oder des Kunden beim Vorliegen eines wichtigen Grunds. Ein wichtiger Grund liegt für TPH insbesondere dann vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Leistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

7.3 Ein vorhandenes Guthaben erstattet TPH bei endgültiger Deaktivierung dem Kunden, der als Vertragspartner bei TPH registriert ist, auf dessen schriftlichen Antrag (unter Angabe einer Kontoverbindung), sofern der Kunde die ihm überlassene TPH MobileWorld Card an TPH zurückgibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Rückgabe der TPH E-Plus MobileWorld Card vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen TPH infolge der Beendigung des Vertrages.
Eine Rückerstattung von nach Deaktivierung der TPH MobileWorld Card etwaigen bestehenden Restguthaben ist jedoch in den nachfolgenden Fällen, ausgeschlossen:
-    soweit es sich um bei Erwerb der TPH MobileWorld Card etwaig gewährtes Startguthaben handelt
-    soweit die TPH MobileWorld Card wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos durch TPH nach Ziff. 7.2 c gekündigt wird
-    soweit es sich um von TPH infolge von Aufladungen etwaig gewährte Boni handelt.

7.4 Das Vertragsverhältnis endet außerdem automatisch, wenn die Lizenz des Netzbetreibers, gleich aus welchem Grund, erlischt. TPH wird sich in diesem Fall bemühen, das Kundenverhältnis gemäß Ziffer 14 auf den Mobilfunknetzbetreiber E-Plus zu übertragen.

8. Allgemeine Kundenpflichten

8.1 Der Kunde wird die Leistungen von TPH nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen und insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Der Kunde wird TPH von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

8.2 Die TPH MobileWorld Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere nicht auf der TPH MobileWorld Card oder dem Endgerät vermerkt werden und sind getrennt von diesem aufzubewahren.

8.3 Der Kunde hat eine missbräuchliche Nutzung, den Verlust oder das Abhandenkommen der TPH MobileWorld Card unter Angabe seiner Rufnummer TPH unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zwecks Sperrung der TPH MobileWorld Card mitzuteilen. Das Mitteilungsschreiben ist an die TPH Telecom GmbH zu richten. Die telefonische Meldung ist dem Sperrannahmedienst unter der Rufnummer 01805-019333 (dtms, 14 cent/min. aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz) zu übermitteln. Der Kunde haftet bei schuldhaftem Verlust oder Abhandenkommen für den Sachwert der TPH MobileWorld Card nach der jeweils gültigen TPH MobileWorld Card - Preisliste. Die bis zum Zeitpunkt seiner Sperrmeldung anfallenden Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen sind vom Kunden zu tragen, sofern er den Verlust, das Abhandenkommen oder die missbräuchliche Nutzung der TPH MobileWorld Card durch Dritte zu vertreten hat, andernfalls werden ihm die entsprechenden Beträge auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben. Nach Eingang der Verlustanzeige bei TPH entfällt jede Haftung des Karteninhabers für eine missbräuchliche Weiterverwendung der Karte.
Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung der TPH MobileWorld Card entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Benutzung zu vertreten hat.

8.4 Der Kunde darf nur solche Endgeräte benutzen, die für die Nutzung in dem von dem Netzbetreiber betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen in dessen Mobilfunknetz oder in anderen Telekommunikationsnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von TPH angebotenen Leistungen unterstützen.

8.5 Der Kunde hat TPH unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe eines Passwortes oder - bei schriftlichen Mitteilungen - Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses oder der aktuellen Meldebescheinigung.

8.6 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der TPH MobileWorld Card durch Dritte entstanden sind.

9. Spezielle Kundenpflichten bei Erwerb eines SimLock Mobiltelefons

Erwirbt der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im E-Plus Mobilfunknetz mit der dazu gelieferten TPH MobileWorld Card bestimmtes Mobilfunktelefon ("SIM Lock Handy"), so ist er verpflichtet, sich während der Sperrfrist ("SIM Lock") mit dem SimLock Handy ausschließlich in das E-Plus Mobilfunknetz unter Verwendung der dazu gehörigen TPH MobileWorld Card einzubuchen oder das von TPH festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Mobilfunktelefons zu bezahlen. Nach Ablauf der SimLock Frist ist die Entsperrung kostenlos. Bei Deaktivierung der TPH MobileWorld Card vor Ablauf  der SimLock Frist hat der Kunde keinesfalls ein Recht auf Nennung des Entsperrcodes.
TPH macht darauf aufmerksam, dass der Versuch, ein SimLock Handy mit einer anderen Mobilfunkkarte zu betreiben, dazu führen kann, dass eine im Gerät angelegte Sperre für diesen Missbrauch aktiviert werden kann. In diesem Fall muss das Mobiltelefon durch einen Kundendienst entgeltpflichtig entsperrt werden.
Für jeden Versuch, eine Entsperrung des Mobiltelefons unter Umgehung der Zahlung des Entsperrentgelts vor Ablauf der SimLock Frist ist TPH berechtigt, vom Kunden die Zahlung von 100,- EURO als Vertragsstrafe zu verlangen.

10. Haftung

10.1 Hält TPH die wichtigsten technischen Leistungsdaten ihrer Leistungen nicht ein, so ergeben sich etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) über Schadensersatzansprüche in Verbindung mit den nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 10.

10.2  Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffern 10.3 und 10.4, wird die gesetzliche Haftung von TPH für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
    (i) TPH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
    (ii)   TPH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht Wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

10.3    Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen, Arglist oder schuldhaft verursachte Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.

10.4 Für Vermögensschäden ist die Haftung von TPH nach den Ziffern 10.2 und 10.3 auf einen Höchstbetrag von EURO 12.500,-- je Kunde bzw. EURO 10 Millionen gegenüber der Gesamtheit der jeweils durch dasselbe Schaden verursachende Ereignis Geschädigten begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

10.5 Die Ziffern 10.2 - 10.4 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

11. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

TPH beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Regelungen der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Über Details der Datenverarbeitung sowie das Erfordernis der Einwilligung zur Übermittlung der Daten des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien informiert TPH den Kunden in einem gesonderten Merkblatt zum Datenschutz, welches TPH dem Kunden auf seinen Wunsch hin durch die Kundenbetreuung von TPH zusendet. Das Merkblatt steht darüber hinaus kostenlos zum Download unter www.mobileworld.de zur Verfügung. 

12. Wechsel des Vertragspartners

TPH ist  berechtigt, ihre sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten (insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen) auf den Betreiber des E-Plus-Mobilfunknetzes zu übertragen (Übernahme des Vertrages durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber). Im Einzelnen handelt es sich um den nachfolgenden Betreiber des Mobilfunknetzes:
Für das E-Plus-Mobilfunknetz ist der übernehmende Vertragspartner die E-Plus Service GmbH & Co. KG, Edison Allee 1, 14473 Potsdam

13. Streitbeilegungsverfahren nach § 47 a TKG

Es ist in § 47a TKG vorgesehen, dass der Kunde im Falle eines Streits mit TPH ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn zu richten.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

14.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

14.3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

14.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Münster. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. TPH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


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